Das Strafvollstreckungsrecht regelt alle Maßnahmen, die zur Einleitung und Überwachung der Vollstreckung von strafgerichtlichen Entscheidungen notwendig sind.
Die Strafverteidigung endet nicht mit der Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung. Auch bei der anschließenden Vollstreckung der verhängten Strafe oder Maßregel kann ein Rechtsanwalt tätig werden, um die Rechte seines Mandanten zu wahren. Ist ein Urteil, Strafbefehl oder Beschluss ergangen, treten beispielsweise Fragen bzgl. der Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen, der Änderung von Bewährungsauflagen oder der Aussetzung eines Strafrestes zur Bewährung auf.
Aufgrund meiner Berufserfahrung verfüge ich über das notwendige Wissen in diesem speziellen Rechtsgebiet, um meine Mandanten effektiv zu vertreten und so unnötige Härten zu vermeiden.
Meine Schwerpunkte im Strafvollstreckungsrecht:
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